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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Harsum e.V. findest du hier .

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Wasserrettungsdienst

Im Landesverband Niedersachsen organisieren die einzelnen Ortsgruppen eigenverantwortlich den Wasserrettungsdienst, zum Teil auch im öffentlichen Auftrag. Dazu gehört u.a. die Überwachung von Badestellen an Seen und Flüssen, das Eingreifen bei Unfällen und Gefahren oder Erste-Hilfe-Leistungen. Dabei greift die DLRG nicht nur ein, wenn Menschen in Gefahr sind, sondern auch bei Bootsunfällen. Zudem gehören die Eisrettung und der Eiswachdienst in diesen Aufgabenbereich.

Zentraler Wasserrettungsdienst - Küste (ZWRD-K)

Über die ganze Nord- und Ostseeküste verteilt, finden Sie an vielen Stränden Wachstationen und Wachtürme der DLRG. Während der Hauptsaison sind diese fast den ganzen Tag mit ausgebildeten Rettungsschwimmern und Sanitätern besetzt, die ihr Bestes geben, um Ihnen einen möglichst sicheren Strandbesuch zu ermöglichen. Doch woher kommen eigentlich die vielen Einsatzkräfte, die jedes Jahr die Strände sicherer machen? 

Sie kommen aus ganz Deutschland! Jedes Jahr machen sich hunderte Mitglieder aus sämtlichen Ortsgruppen auf den teilweise sehr langen Weg an die Küste, um dort für Ihre Sicherheit zu sorgen. 

Auch von uns fahren jedes Jahr Rettungsschwimmer und Sanitäter an die Nord- oder Ostsee.

Einsatz im ZWRD-K

Der Einsatz im Wasserrettungsdienst stellt hohe Anforderungen an die Rettungsschwimmer, die über die normalen Fertigkeiten der Rettungsschwimmausbildung hinausgehen. Diese einheitlichen Qualifikationen dienen der Vorbereitung auf die Tätigkeiten im Wasserrettungsdienst. Der Einsatz im Wasserrettungsdienst ist bereits möglich, sofern die Voraussetzungen gegeben sind:

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

Einsatzfähigkeit WRD

Die Einsatzkräfte, die für die Rettung von Personen aus dem Wasser zuständig sind, haben, zusätzlich zu den Grundvoraussetzungen, jährlich die Einsatzfähigkeit gemäß Prüfungsordnung WRD (Pkt 410.2) nachzuweisen. Einsatzfähig ist eine Person, die fachlich und körperlich fähig ist, die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Die Fähigkeit ist jährlich wie folgt nachzuweisen:

  • run-swim-run
  • kombinierte Übung
  • Erste Hilfe-Ausbildung (312) oder Erste Hilfe-Fortbildung (321), jeweils nicht älter 2 Jahre

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