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Zugdienst, Absicherung, Einsatzgruppe

Landesregierung beauftragt den Katastrophenschutz mit dem landesweiten Aufbau von Impfzentren

Veröffentlicht: 03.12.2020
Autor: T. Geschwentner

Pandemiebekämpfung

Aus vorherigen News ist bekannt, dass zurzeit in der Ortsgruppe kein Schwimmtraining durchgeführt werden darf und die Aus- und Fortbildungen nur noch unter extrem scharfen Bestimmungen erfolgen. Die Jugendarbeit „Jugend-Einsatz-Team“ findet aktuell nur noch virtuell statt.

Obwohl zurzeit das Vereinsleben zurzeit ruht ist die technische Leitung Einsatz auf Ortsgruppe / Bezirksebene in Moment außergewöhnlich aktiv. Unsere Ortsgruppe ist nicht nur in der örtlichen Gefahrenabwehr, sondern auch als Gerätetrupp im Katastrophenschutz tätig. In der Vergangenheit waren unsere Einsatzkräfte in Hochwassereinsätzen, Evakuierungen und in der Flüchtlingshilfe im Einsatz. Zum Jahresende sollen die ersten Impfstoffe verfügbar sein. Aus diesem Grund ist es erforderlich Impfzentren einzurichten.

„Die Länder haben zugesagt, dafür zum 15. Dezember die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen.

Um diesen akuten Impfbedarf kurzfristig zu bewältigen, ist beim Aufbau sowie beim organisatorischen und operativen Betrieb der Impfzentren die zentrale Unterstützung durch die Behörden, Einsatzkräfte und Mittel des Katastrophenschutzes erforderlich.

Aus diesem Grund hat die Niedersächsische Landesregierung am 01. Dezember 2020 den Eintritt eines sogenannten „Außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite“ (nach § 27 a NKatSG) festzustellen.

Damit wird der Einsatz der kommunalen Katastrophenschutzeinheiten und die Übernahme der zentralen Leitung durch das Land ermöglicht. Zugleich erhalten die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz einen Freistellungsanspruch, sodass auch sie in großer Zahl für diese Aufgabe zur Verfügung stehen.“ Niedersachsen Presseinformationen

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