Sechs Wasserretter aus Harsum und Sarstedt machen „Feuerwehrführerschein“
Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes aufrechtzuerhalten, hat der Deutsche Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates ein Gesetz verabschiedet, das es Mitgliedern der dazugehörigen Organisationen ermöglicht, Einsatzfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t auf Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung zu führen.
Unter der Leitung von C. Deike (OG Sarstedt) und D. Snoek (OG Harsum) wurden insgesamt sechs Wasserretter, die in der örtlichen Gefahrenabwehr sowie im Katastrophenschutz tätig sind, in Theorie und Praxis im Umgang mit den Einsatzfahrzeugen der DLRG unterwiesen und ausgebildet. Die Wasserretter dürfen nun Fahrzeuge von einem Gesamtgewicht von 7,5 t in ihrer Tätigkeit führen.
Auf dem Ausbildungsplan standen unteranderem z. B. Überland- und Nachtfahrten sowie Fahrten mit Gespann (LKW mit Anhänger). Des Weiteren wurde die Einweisung bei Rückwärtsfahrten ausgebildet.
Nachdem die Wasserretter ihre Ausbildungsfahrten erfolgreich absolviert hatten, stand am 10. November die praktische Fahrprüfung an. Die Teilnehmer sind mit den Einsatzfahrzeugen durch den Landkreis gefahren und wurden unter der Beobachtung von C. Deike und D. Snoek geprüft. Insgesamt musste jeder Fahrschüler 45 Minuten fahren und verschiedene Manöver absolvieren.
Diese Fahrprüfung wurde in unserer Ortgruppe erstmals selbstständig durchgeführt. Beim letzten Lehrgang waren unsere Kameraden bei der Ortsfeuerwehr anwesend.
Wir gratulieren allen Teilnehmern der Ortsgruppen Sarstedt und Harsum zu ihrer bestandenen Führerscheinprüfung.